Barrierefreiheit ab Juni 2025
Bist du bereit für das Barrierefreiheitsgesetz?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt EU-weit das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für dein Unternehmen und wie müssen die neuen Regelungen umgesetzt werden? Die Antworten auf die meisten Fragen findest du im folgenden Artikel. Gerne unterstützen wir dich bei der Erhebung des Status quo sowie bei der konkreten Umsetzung – rufe uns einfach an oder schreibe uns eine Nachricht.
Die wichtigsten
Faken im Überblick:
- Gesetzliche Verpflichtung ab 28. Juni 2025 (Übergangsfrist für bestehende Angebote bis 2030)
- Wesentliche Änderungen müssen sofort barrierefrei umgesetzt werden
- Ausnahme nur für Kleinstunternehmen
- Vorteile durch größere Reichweite, bessere Kundenbindung und höhere Sichtbarkeit bei Google
- WARP3 hilft dir, den IST-Stand zu ermitteln und die Änderungen schrittweise durchzuführen
Wer ist betroffen?
Das Gesetz, das auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) basiert, bringt wichtige Änderungen für Unternehmen mit sich, die digitale Angebote wie Webseiten und Online-Shops betreiben. Besonders betroffen sind dabei Anbieter aus den Bereichen E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation und elektronische Lesegeräte. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro.
Was bedeutet das für dich?
Du musst deine Webseite oder deinen Online-Shop barrierefrei gestalten? Keine Panik! Wir helfen dir dabei.
Wie wir dir helfen können, deine Webseite oder deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten:
Im ersten Schritt sehen wir uns an, was angepasst werden muss. Wir püfen unter anderem:
- Gibt es Textbeschreibungen für alle Bilder und Videos?
- Ist deine Seite vollständig mit der Tastatur bedienbar?
- Sind Farben und Schriften gut lesbar
- Erfüllst du die technischen Anforderungen?
Außerdem achten wir auf die Einhaltung von Kontrastwerten, und helfen beim Thema verständliche Sprache und alternative Bedienmöglichkeiten.
Warum eine barrierefreie Webseite dein Unternehmen stärkt:
Das Ziel einer barrierefreien Webseite ist es, mehr Menschen Zugang zu deinen Dienstleistungen und/oder Produkten zu ermöglichen. Das hilft dir nicht nur neue Kunden zu gewinnen, sondern steigert automatisch auch die Kundenzufriedenheit. Denn Barrierefreiheit bedeutet eine bessere Nutzererfahrung für alle.
Bessere Sichtbarkeit bei Google
Suchmaschinen belohnen barrierefreie Seiten durch bessere Rankings. Barrierefreies Design verbessert Usability, SEO und deine Online-Präsenz gleichermaßen. Das bedeutet, dass dein Angebot nicht nur zugänglicher, sondern vor allem auch sichtbarer wird.
Warum jetzt handeln?
Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert Planung, Zeit und Know-how. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.
Für digitale Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits existieren, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2030, bis sie vollständig barrierefrei sein müssen. Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, ihre bestehenden Systeme und Websites schrittweise an die Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen.
Achtung: Jede wesentliche Änderung an bestehenden digitalen Angeboten muss sofort – also ab dem 28.6.2025 – barrierefrei umgesetzt werden.
Du hast Fragen zum Thema Barrierefreiheit im Web?
Ob Beratung, erste Analyse oder Umsetzung – WARP3 ist für dich da – schreibe uns eine Nachricht!